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   VGH Bayern, 25.11.2015 - 1 N 14.2049   

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VGH Bayern, 25.11.2015 - 1 N 14.2049 (https://dejure.org/2015,40053)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.11.2015 - 1 N 14.2049 (https://dejure.org/2015,40053)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. November 2015 - 1 N 14.2049 (https://dejure.org/2015,40053)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2016, 596
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2015 - 1 N 14.2049
    Ortsteil im Sinn des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (vgl. BVerwG, U. v. 6.11.1968 - IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22).

    Anders als bei der Bestimmung des Bebauungszusammenhangs, der ohne Rücksicht auf die Legalität der baulichen Anlagen anhand der tatsächlich vorhandenen Bebauung zu beurteilen ist, sofern die zuständigen Behörden sich mit deren Existenz abgefunden haben (vgl. BVerwG, U. v. 6.11.1968 a. a. O.; U. v. 14.9.1992 - 4 C 15.90 - NVwZ 1993, 985), genügt der tatsächlich vorhandene Bestand für die Bestimmung des Ortsteils nicht, bei dessen Auslegung rechtliche Bewertungen einfließen (vgl. BVerwG, U. v. 3.12.1998 - 4 C 7.98 - ZfBR 1999, 109).

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01

    Vorauszahlungsbescheid; Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Entwicklungssatzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2015 - 1 N 14.2049
    Nach dem bei der Ortsbesichtigung gewonnenen Eindruck geht der Senat davon aus, dass die auf dem Kasernengelände vorhandenen Gebäude, die der Unterbringung, Versorgung und Verwaltung von militärischem Personal und Gerät gedient haben, aufgrund ihrer Größe und objektiven Eignung für die genannten Zwecke (vgl. BVerwG, U. v.17.5.2002 - 4 C 6.01 - NVwZ 2003, 211) trotz Aufgabe der militärischen Nutzung und der zwischen den baulichen Anlagen vorhandenen Freiflächen geeignet sind, einen Bebauungszusammenhang zu bilden.

    Soweit die Antragstellerin auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 2002 - 4 C 6.01 - (NVwZ 2003, 211) verweist, verkennt sie, dass die Entscheidung die objektive Beschaffenheit von Gebäuden für bestimmte Nutzungen nur bei der Beurteilung der Frage genügen lässt, ob ein bebautes Grundstück nach endgültiger Nutzungsaufgabe einen Bebauungszusammenhang vermitteln kann.

  • BVerwG, 21.02.1991 - 4 NB 16.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer öffentlichen Gründfläche bzw. einer Fläche

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2015 - 1 N 14.2049
    Ob die Voraussetzungen der §§ 85 ff. BauGB vorliegen, musste die Antragsgegnerin bei Erlass des Bebauungsplans nicht prüfen (vgl. BVerwG, B. v. 21.2.1991 - 4 NB 16.90 - ZfBR 1991, 125).
  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2015 - 1 N 14.2049
    Dazu kommt, dass die Annahme eines von Wohnnutzung geprägten Ortsteils dazu führen würde, dass wegen der großvolumigen Gebäude auf dem ehemaligen Kasernengelände das Merkmal des Maßes der baulichen Nutzung jede Kontur gegenüber der südlich des Kasernengeländes vorhandenen Bebauung verlieren würde, die durch kleinräumige, dörfliche Wohnstrukturen geprägt ist (vgl. BVerwG, U. v. 30.6.2015 - 4 C 5.14 - ZfBR 2015, 778).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2015 - 1 N 14.2049
    2.1.1 Für das Bestehen eines Bebauungszusammenhangs, der kumulativ neben dem Vorliegen eines Ortsteils der Prüfung bedarf (vgl. BVerwG, U. v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - NVwZ 2012, 1631), ist ausschlaggebend, inwieweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener unbebauter, aber bebauungsfähiger Flächen den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt (vgl. BVerwG, U. v. 1.12.1972 - IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2015 - 1 N 14.2049
    Zutreffend ist zwar, dass die Bauleitplanung auf Umsetzung angelegt ist und daher ein Bebauungsplan, der auf absehbare Zeit nicht vollziehbar ist, nicht erforderlich ist (vgl. BVerwG, U. v. 21.3.2002 - 4 CN 14.00 - BVerwGE 116, 144).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2015 - 1 N 14.2049
    2.1.1 Für das Bestehen eines Bebauungszusammenhangs, der kumulativ neben dem Vorliegen eines Ortsteils der Prüfung bedarf (vgl. BVerwG, U. v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - NVwZ 2012, 1631), ist ausschlaggebend, inwieweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener unbebauter, aber bebauungsfähiger Flächen den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt (vgl. BVerwG, U. v. 1.12.1972 - IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2015 - 1 N 14.2049
    Da nur genehmigte oder genehmigungsfähige Bauten und Nutzungen die Eigenart der näheren Umgebung zu prägen vermögen, ist der durch die Umgebungsbebauung gebildete Rahmen und mit ihm auch der Ortsteil aus dem tatsächlich Vorhandenen nach Maßgabe des rechtlich Zulässigen zu bestimmen (vgl. BVerwG, U. v. 14.1.1993 - 4 C 19.90 - NVwZ 1993, 184).
  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2015 - 1 N 14.2049
    Sie betrifft die generelle städtebauliche Erforderlichkeit der Planung, nicht hingegen die Einzelheiten einer konkreten planerischen Lösung (vgl. BVerwG, U. v. 27.3.2013 - 4 C 13.11 - BVerwGE 146, 137).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 7.98

    Innenbereich, unbeplanter; Bebauungszusammenhang; Ortsteil; Gemeindegrenze;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2015 - 1 N 14.2049
    Anders als bei der Bestimmung des Bebauungszusammenhangs, der ohne Rücksicht auf die Legalität der baulichen Anlagen anhand der tatsächlich vorhandenen Bebauung zu beurteilen ist, sofern die zuständigen Behörden sich mit deren Existenz abgefunden haben (vgl. BVerwG, U. v. 6.11.1968 a. a. O.; U. v. 14.9.1992 - 4 C 15.90 - NVwZ 1993, 985), genügt der tatsächlich vorhandene Bestand für die Bestimmung des Ortsteils nicht, bei dessen Auslegung rechtliche Bewertungen einfließen (vgl. BVerwG, U. v. 3.12.1998 - 4 C 7.98 - ZfBR 1999, 109).
  • BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00

    Anlagen des Bundes; öffentliche Zweckbestimmung; Vorhaben der Landesverteidigung;

  • BVerwG, 19.02.2014 - 4 B 40.13

    Zu den Anforderungen an die organische Siedlungsstruktur

  • BVerwG, 24.05.1988 - 4 CB 12.88

    Voraussetzungen für einen Mangel der Vertretung

  • VG Greifswald, 06.09.2016 - 5 A 760/15

    (Fiktive) Baugenehmigung für Anbau eines Wintergartens an ein Wochenendhaus;

    Die vorhandene Bebauung muss über die einer Splittersiedlung i.S.d. § 35 Abs. 3 BauGB hinausgehen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25. November 2015 - 1 N 14.2049 -, Rn. 22, juris), also eine Siedlungszwecken entsprechende Anordnung erkennen lassen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2023 - 2 M 36/23

    Baueinstellung; Nutzungsänderung; Errichtung einer Solaranlage; aufgegebene

    Da ihre militärische Nutzung endgültig aufgegeben wurde, vermögen sie auch keinen hinreichend verlässlichen Maßstab für die Zulassung von Vorhaben nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu bieten, da ihre objektive Beschaffenheit eine nicht näher eingrenzbare Nutzungsvielfalt ermöglicht; ihnen kann keine organische Siedlungsstruktur entnommen werden, die eine bauliche Fortentwicklung nach § 34 BauGB rechtfertigten könnte (vgl. BayVGH, Urteil vom 25. November 2015 - 1 N 14.2049 - juris Rn. 23).
  • VG Greifswald, 19.05.2016 - 5 A 339/14

    Begriff des Wohngebäudes; Außenbereich; Ferien- und Wochenendhäuser

    Die vorhandene Bebauung muss über die einer Splittersiedlung i.S.d. § 35 Abs. 3 BauGB hinausgehen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25. November 2015 - 1 N 14.2049 -, Rn. 22, juris), also eine Siedlungszwecken entsprechenden Anordnung erkennen lassen (BVerwG, Urteil vom 14. November 1991 - 4 C 1/91 -, Rn. 21, juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Oktober 2015 - OVG 2 B 12.14 -, Rn. 19, juris).
  • VG München, 26.01.2015 - M 11 E 14.4297

    Ehemalige Kaserne; Asylbewerberunterkunft; Antragsgegner Landkreis; Keine

    Das sei hier jedoch nicht der Fall, da es sich bei dem Gebäude Nr. ... nicht um ein Neubauvorhaben handle, sondern um ein solches, das seit über 60 Jahren ohne größere bauliche Veränderung existiere und außerdem deswegen, weil es sich beim Bebauungsplan Nr. ... um eine nicht vollzugsfähige Verhinderungsplanung handle, derentwegen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München unter dem Aktenzeichen 1 N 14.2049 ein Normenkontrollverfahren anhängig sei.
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